Am 17. August 2018 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der Beschluss der Europäischen Kommission zur Festlegung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung (WT) veröffentlicht. Die Gesetzgebung sieht einen Bereich von 200 bis 1000 europäischen Geruchseinheiten vor (ouE/m3) als maximale Geruchskonzentration, die für diese BVT zur biologischen Abfallbehandlung zulässig ist. Dies ist in der Tat Die erste Geruchsemissionsgrenze gilt für 28 europäische Länder.
Durch diese beispiellose Gesetzgebung hat die Kommission uns mitgeteilt, dass sie ihre geändert hat erste Ansichten vor einigen Monaten nach einer Petition von a veröffentlicht Personengruppe der ZUT-Universität geführt von Herrn Bogdan Ambrożek.
Obwohl die Gesetzgebung zur Geruchsverschmutzung von entscheidender Bedeutung ist, kann der Text nicht als Instrument zur Bewältigung der Geruchsbelastung in Pflanzen dienen, die möglicherweise Geruchsbelästigungen verursachen. Tatsächlich enthalten immer mehr Best Reference Guidelines (BREFs) für industrielle Aktivitäten die Geruchsmanagementplan (OMP) als Werkzeug zur Verhinderung von Geruchsbelästigungen. Derzeit gibt es neun BREFs, die den OMP als BVT erwähnen.
Normalerweise setzen diese OMPs:
Die neue europäische Gesetzgebung zu Geruchsemissionsgrenzwerten kann daher als Ergänzung zu den in den Best Reference Guidelines empfohlenen OMPs angesehen werden. Dies sind die beiden Hauptkanäle, die von der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geruchsbelastung bei industriellen Aktivitäten im Rahmen der EU genutzt werden Industrieemissionsrichtlinie (IED, 2010/75 / EU).
Von Carlos Díaz und Cyntia Izquierdo
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