Die Situation in Australien / Neuseeland

Sowohl in Australien als auch in Neuseeland wird Geruchsbelästigung ähnlich behandelt wie Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid.

Geruch wird unter dem Protection of the Environment Operations Act 1997 in Australien und dem 1991 Resources Management Act of New Zealand sowie den Resource Management Regulations von 2004 [97] kontrolliert. In beiden Ländern gibt es strenge Kriterien zur Geruchsbewertung.

Geruchsbewertungskriterien in Australien und Neuseeland werden in erster Linie verwendet, um Geruchskonzentrationen von Verteilungsmodellausgaben in ou∙m−3 mit den jeweiligen Geruchsrichtwerten des jeweiligen Landes und Staates zu vergleichen, um zu bestimmen, ob beanstandende oder beleidigende Wirkungen wahrscheinlich sind. Allerdings scheint es eine Bewegung in Richtung eines risikobasierten Bewertungsansatzes zu geben, dh Westaustralien. Im Allgemeinen berücksichtigen die Geruchsbewertungen in beiden Ländern die Geruchsrichtliniendokumente, die jedem Staat in Australien beiliegen, mit einem einzigen Richtliniendokument in Neuseeland. Es wird betont, dass die darin enthaltenen Richtlinien und Geruchsbewertungskriterien nicht als „Bestanden oder Nicht bestanden“-Test interpretiert werden sollen. Die Leitlinien sollen einen Rahmen für eine effektive Projektplanung und ein Regulierungssystem für geruchsausstoßende Tätigkeiten bieten. Weitere wichtige Punkte in Bezug auf die Geruchsbewertung gemäß den australischen und neuseeländischen Richtlinien sind wie folgt.

Weder Australien noch Neuseeland bieten je nach Geruchsaktivität unterschiedliche Geruchsbewertungskriterien. Das bedeutet, dass ein Masthähnchenbetrieb mit der gleichen Geruchsquote bewertet wird wie ein Schweinestall oder ein Legehennenbetrieb. Die Kriterien zur Geruchsbewertung können jedoch je nach Größe der nahegelegenen potenziell betroffenen Bevölkerung variieren. In mehreren Bundesstaaten Australiens, nämlich New South Wales, South Australia und ACT (Canberra), gilt eine Reihe von Geruchsbewertungskriterien, abhängig von der Sensibilität der Bevölkerung, die durch die Bevölkerungszahlen bestimmt wird.

In New South Wales wird beispielsweise ein einzelner Wohnsitz mit 7 ou bewertet, während für größere Bevölkerungsgruppen, bei denen eine größere Bandbreite an Geruchsempfindlichkeiten und eine größere Anzahl empfindlicherer Personen vorhanden sind, die akzeptable Geruchsgrenze als 2 . definiert wird du. Befindet sich eine Geruchsquelle in einem Gebiet mit einer ländlichen Wohnsiedlung im Norden und einer 500-Einwohner-Stadt im Süden, dann ist das geeignete Kriterium 7 ou für den Einzelwohnsitz und 3 ou für die Stadt und die angrenzenden Häuser.

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